HIGHAPPY H4CBD Aromaharz 2 versch. Sorten wie HHC 86%
HIGHAPPY H4CBD Aromaharz 2 versch. Sorten wie HHC 86%

HIGHAPPY H4CBD Aromaharz 2 versch. Sorten wie HHC 86%

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Beschreibung

Nougat Hasch 86% – H4CBD Aromaharz

Unser Aromaharz "Nougat Hasch" wurde mit enormer Sorgfalt und Hingabe entwickelt. Es handelt sich um ein sehr hochwertiges Produkt, das mit den besten natürlichen Extrahiermethoden gewonnen wird. Jeder einzelne Tropfen dieses Harzes ist mit aromatischen Zutaten von höchster Qualität hergestellt, um Ihnen ein einzigartiges Erlebnis zu bieten. Die Verwendung von Nougat Hasch ist denkbar einfach. Geben Sie einfach einige Tropfen des Harzes in einen dafür geeigneten Verdampfer oder Diffusor und lassen Sie den zauberhaften Duft Ihre Räume erfüllen. Ob zu Hause, im Büro oder in Ihrem persönlichen Rückzugsort, unser ausgewähltes Nougat Hasch sorgt überall für eine angenehme Atmosphäre und schafft eine entspannte Stimmung.

H4CBD Aromaharz ist eine neue und innovative Form des Aromagenusses. Sie enthalten einen hohen Anteil an H4CBD, einem Cannabidiol-Derivat, das ähnliche Wirkungen wie THC haben soll. 💚

Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln Anlage I (zu § 1 Abs. 1)

Cannabis

(Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) ausgenommen:

b) wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung (ABl. L 181 vom 20.6.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_i.html

Nachtrag: Die Abgabe an Endkonsumenten ist laut BGH-Urteil vom 24. März 2021 erlaubt, solange ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Um einen Missbrauch zu Rauschzwecken auszuschließen muss die Abgabe pro Kunde auf 5 Gramm pro Tag limitiert werden.

Alle Produkte sind EU- zertifiziert

und „Made in Europe“.

Alle Produkte liegen unter 0.2 % THC & erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.

Alle Produkte werden in zertifizierten Laboren geprüft.

Alle Produkte dienen ausschließlich gewerblichen, wissenschaftlichen oder technischen Zwecken.

Nicht rauchen. Nicht zum Konsum geeignet. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Verkauf ab 18 Jahren.