Granny's Exclusive Rolling Tray aus Metall | 27 x 16,5cm | Zum Drehen | Hochwertiges Design

Granny's Exclusive Rolling Tray aus Metall | 27 x 16,5cm | Zum Drehen | Hochwertiges Design

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  • Granny's Exclusive Rolling Tray aus Metall | 27 x 16,5cm | Zum Drehen | Hochwertiges Design

    • QUALITÄT: Mit großmütterlicher Fürsorge hergestellt und besonders hochwertig. Das Material ist leicht abwaschbar und hinterlässt keine Rückstände.
    • NUTZBARKEIT: Grannys Rolling Tray hat eine Breite von 27 cm und eine Länge von 16,5 cm und entspricht der Standardgröße. Der Rand ist 2,5cm hoch, damit nichts von den Zutaten verloren geht.
    • DESIGN: Das Rolling Tray "In Granny we Trust" ist aus hygienischem Aluminium hergestellt und wiegt ca. 170 Gramm. Das entspannte Farbbild in dunkelblau ist einfach einzigartig schön!
    • VIELFÄLTIGKEIT: Dieses Metall Tablett ist durch seine Leichtigkeit einfach zu transportieren und kann auch to go eingesetzt werden. Es ist zu medizinischen Zwecken geeignet und du unterstützt den DHV.
    • LIEFERUMFANG: In diesem Päckchen ist eines dieser hochwertigen Rolling Trays in dunkelblau enthalten, das dir bestimmt noch in deinem Sortiment zum Bauen fehlt!

    Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln Anlage I (zu § 1 Abs. 1)

    Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) ausgenommen:

    b) wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung (ABl. L 181 vom 20.6.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_i.html

    Nachtrag: Die Abgabe an Endkonsumenten ist laut BGH-Urteil vom 24. März 2021 erlaubt, solange ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Um einen Missbrauch zu Rauschzwecken auszuschließen muss die Abgabe pro Kunde auf 5 Gramm pro Tag limitiert werden.

    Alle Produkte sind EU- zertifiziert

    und „Made in Europe“.

    Alle Produkte liegen unter 0.2 % THC & erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.

    Alle Produkte werden in zertifizierten Laboren geprüft.

    Alle Produkte dienen ausschließlich gewerblichen, wissenschaftlichen oder technischen Zwecken.

    Nicht rauchen. Nicht zum Konsum geeignet. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Verkauf ab 18 Jahren.