Granny's Premium Aschenbecher | Für draussen geeignet | Ascher aus Metall | Ideales Zubehör für Raucher

Granny's Premium Aschenbecher | Für draussen geeignet | Ascher aus Metall | Ideales Zubehör für Raucher

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  • Granny's Premium Aschenbecher | 2 Stück | Für draussen geeignet | Ascher aus Metall | Ideales Zubehör für Raucher

      • NUTZBARKEIT: Dieser Ascheeimer eignet sich ideal für den täglichen Gebrauch. Dabei kann der Behälter für Asche in der Wohnung, auf der Terrasse oder im Garten genutzt werden.
      • EINZIGARTIGES DESIGN: Durch unsere GRANNY als Design auf dem Aschenbecher für draussen, ist dieser nicht nur praktisch sondern auch ein echter Hingucker. So kann dieses Aschenbecher design sogar als Balkon deko dienen!
      • QUALITÄT: Der Metall Aschenbecher ist aus Zink gefertigt. Er ist dank der hochwertigen Verarbeitung sehr robust und hält auch wechselhaftem Wetter gut stand.
      • ANPASSUNGSFÄHIG: Mit minimalistischen Maßen von 14,3 x 14,2 x 2,1 cm kann dieser Aschebehälter auch als Aschenbecher to go verwendet werden. Dabei bieten die drei Kerben jederzeit einen praktischen Ablageort für Zigaretten

    Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln Anlage I (zu § 1 Abs. 1)

    Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) ausgenommen:

    b) wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung (ABl. L 181 vom 20.6.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_i.html

    Nachtrag: Die Abgabe an Endkonsumenten ist laut BGH-Urteil vom 24. März 2021 erlaubt, solange ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Um einen Missbrauch zu Rauschzwecken auszuschließen muss die Abgabe pro Kunde auf 5 Gramm pro Tag limitiert werden.

    Alle Produkte sind EU- zertifiziert

    und „Made in Europe“.

    Alle Produkte liegen unter 0.2 % THC & erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.

    Alle Produkte werden in zertifizierten Laboren geprüft.

    Alle Produkte dienen ausschließlich gewerblichen, wissenschaftlichen oder technischen Zwecken.

    Nicht rauchen. Nicht zum Konsum geeignet. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Verkauf ab 18 Jahren.